Description (deu)
Der Sachbegriff im österreichischen Zivilrecht ist seit der Stammfassung des ABGB aus 1811 weit und umfasst körperliche Sachen gleich wie unkörperliche. Die Untersuchung geht der Frage nach, welche rechtliche Bedeutung der unkörperlichen Sache zukommt. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsfigur der unkörperlichen Sache Kristallisationspunkt von verschiedenen Paradigmen des Sachenrechts ist und es im österreichischen Recht ohne Gesetzesänderung zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist.